Strafverteidiger: Christoph Grabitz
Vorwurf: Vergewaltigung
Ergebnis: 1 Jahr fünf Monate Freiheitsstrafe, zur Bewährung ausgesetzt
Wo? AG Hattingen
Unserem Mandanten wurde eine Vergewaltigung vorgeworfen. Er soll mit seinem Penis in die Vagina einer bei ihm im Bett übernachtenden Bekannten eingedrungen sein, während diese geschlafen haben soll. Unser Mandant verteidigte sich schweigend. Rechtsanwalt Grabitz konnte in der Hauptverhandlung herausarbeiten, dass zwischen unserem Mandanten und der Hauptbelastungszeugin zuvor bereits eine gewisse erotische Spannung bestanden hatte. Zweifel konnten gesät werden bei der Frage, ob unserem Mandanten bewusst war, dass die Zeugin schlief. Letztlich hatte der Hilfsantrag Erfolg. Das Gericht konnte davon überzeugt werden, das Regelbeispiel aus § 177 Abs. 6 nicht anzuwenden, einen minderschweren Fall anzunehmen und auf eine Bewährungsstrafe zu erkennen.