Datum: 02.02.2022
Strafverteidiger: Philipp Hillingmeier
Vorwurf: Betrug
Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht
Wo? Staatsanwaltschaft Dortmund
Dem Mandanten wurde ein Betrug vorgeworfen. Er soll der Arbeitsagentur nicht gemeldet haben, dass sein Arbeitsverhältnis erst zu einem späteren Zeitpunkt endete als im Antrag angegeben. Mit einer gut begründeten Schutzschrift konnten wir darlegen, dass unser Mandant nicht getäuscht hatte. Nach der Antragstellung stritt er noch vor dem Arbeitsgericht wegen seiner bis dahin fristlosen Kündigung und erreichte mit einem Vergleich eine fristgerechte Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt. Dieser Argumentation folgte auch die Staatsanwaltschaft und stellte das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein.