Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
Vorwurf: Nötigung
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Hannover
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen eine Parkralle an dem Auto des Anzeigeerstatters angebracht zu haben. Strafverteidiger Dr. Hennig führte in einer ausführlichen Schutzschrift aus, weshalb diese Ausgangslage nach ständiger Rechtsprechung nicht zur Annahme eines hinreichenden Tatverdachts ausreicht. Die Tat wäre, anders als verfolgt, allenfalls als Sachbeschädigung strafbar. Hierfür fehlte es allerdings an einem Strafantrag. Davon ließ die Staatsanwaltschaft sich überzeugen. Sie stellte das Verfahren ein.