Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
Vorwurf: Geldwäsche
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Dortmund
Unserer Mandantin wurde vorgeworfen als sog. Finanzagentin tätig gewesen zu sein und ihre Kontodaten für missbräuchliche Überweisungsvorgänge zur Verfügung gestellt zu haben. In einer umfassenden Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darstellen, dass unsere Mandantin selbst Opfer von Betrügern geworden war und als Täterin nicht in Betracht kommt. Davon ließ sich die Staatsanwaltschaft Dortmund überzeugen und stellte das Verfahren antragsgemäß mangels hinreichenden Tatverdachts ein.