01. November 2024 | Defensio-Fälle

Einstellung beim Vorwurf des Verstoßes gegen das WaffG

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig

Vorwurf: Verstoß gegen das Waffengesetz

Ergebnis: Einstellung

Wo? Staatsanwaltschaft Hildesheim

 

Der Mandantin wurde vorgeworfen, gegen das WaffG verstoßen zu haben. Mittels einer ausführlichen Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass Verfahren einzustellen. Es wurde erfolgreich herausgearbeitet, dass die rechtlichen Voraussetzungen nicht vorlagen, sodass der hinreichende Tatverdacht nicht erfüllt war. Mangels hinreichendem Tatverdacht stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren antragsgemäß ein.