Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
Vorwurf: Verstoß gegen das Waffengesetz
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Hildesheim
Der Mandantin wurde vorgeworfen, gegen das WaffG verstoßen zu haben. Mittels einer ausführlichen Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass Verfahren einzustellen. Es wurde erfolgreich herausgearbeitet, dass die rechtlichen Voraussetzungen nicht vorlagen, sodass der hinreichende Tatverdacht nicht erfüllt war. Mangels hinreichendem Tatverdacht stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren antragsgemäß ein.