Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
Vorwurf: Fahren ohne Fahrerlaubnis
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Kiel
Dem Mandanten wurde das Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen. Es soll trotz Verzichts auf seine Fahrerlaubnis mit seinem Pkw gefahren sein. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass eine Einstellung aus Opportunitätsgründen sachgerecht ist und es keiner Anklage bedarf. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.
