Strafverteidigerin: Fachanwalt für Strafrecht Franziska Mayer
Vorwurf: Verdachts des Erwerbs von Betäubungsmitteln
Ergebnis: Einstellung
Wo: Staatsanwaltschaft Bielefeld
Gegen die Mandantin wurde der Verdacht des Erwerbs von Betäubungsmitteln geäußert. Sie soll im Darknet Betäubungsmittel bestellt haben. In einer umfassenden Schutzschrift arbeitete Strafverteidigerin Franziska Mayer heraus, dass es keine Anhaltspunkte für die Täterschaft der Mandantin gibt. Ein Paket an die Mandantin wurde nie gefunden und allein der Name und die Adresse auf einem Paket würden zur Annahme einer Täterschaft nicht ausreichen.
Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag der Fachanwältin und stellte das Verfahren gegen die Mandantin ein.