01. Februar 2024 | Defensio-Fälle

Einstellung beim Vorwurf des Erwerbs von Betäubungsmitteln

Strafverteidigerin: Fachanwalt für Strafrecht Franziska Mayer  

Vorwurf: Verdachts des Erwerbs von Betäubungsmitteln  

Ergebnis: Einstellung 

Wo: Staatsanwaltschaft Bielefeld 

 

Gegen die Mandantin wurde der Verdacht des Erwerbs von Betäubungsmitteln geäußert. Sie soll im Darknet Betäubungsmittel bestellt haben. In einer umfassenden Schutzschrift arbeitete Strafverteidigerin Franziska Mayer heraus, dass es keine Anhaltspunkte für die Täterschaft der Mandantin gibt. Ein Paket an die Mandantin wurde nie gefunden und allein der Name und die Adresse auf einem Paket würden zur Annahme einer Täterschaft nicht ausreichen.

Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag der Fachanwältin und stellte das Verfahren gegen die Mandantin ein.