Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
Vorwurf: Verleumdung und Vortäuschen einer Straftat
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Koblenz
Unserer tierlieben Mandantin wurden Verleumdung und das Vortäuschen einer Straftat vorgeworfen. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass die Anzeige gegen den vorübergehenden Halter eines Katers und die Mitteilung an die Vermieterin der betroffenen Wohnung über die Art und Weise der Tierhaltung keinen Straftatbestand erfüllt. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren antragsgemäß ein.