16. April 2024 | Defensio-Fälle

Einstellung beim Vorwurf der einfachen Körperverletzung

Strafverteidigerin: Christoph Grabitz 

Vorwurf: einfache Körperverletzung 

Ergebnis: Einstellung

Wo: Staatsanwaltschaft Münster

 

Dem Mandanten wurde eine einfache Körperverletzung vorgeworfen. Er soll seinen Sohn zunächst mehrfach als „Hurensohn“ bezeichnet und anschließend vollkommen unvermittelt seinem Neffen einen Faustschlag an die rechte Schläfe versetzt haben. Nach Ausspruch eines Hausverbotes gegen den Sohn und den Neffen des Mandanten, sei der Konflikt vor im weiteren Verlauf des Abends vor der Lokalität ausgetragen worden. Hierbei habe mein Mandant versucht, nunmehr seinen Sohn anzugreifen, welcher meinem Mandanten wiederum einen Faustschlag gegen die Wange versetzte. Mit einer ausführlichen Schutzschrift konnte Strafverteidiger Christoph Grabitz die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass die Aussage des Sohnes und des Neffen unglaubhaft und widersprüchlich waren und nicht für die Erhebung einer Anklage ausreichten. Andere Zeugen wollten nichts gesehen haben. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren antragsgemäß ein.