Strafverteidigerin: Christoph Grabitz
Vorwurf: einfache Körperverletzung
Ergebnis: Einstellung
Wo: Staatsanwaltschaft Münster
Dem Mandanten wurde eine einfache Körperverletzung vorgeworfen. Er soll seinen Sohn zunächst mehrfach als „Hurensohn“ bezeichnet und anschließend vollkommen unvermittelt seinem Neffen einen Faustschlag an die rechte Schläfe versetzt haben. Nach Ausspruch eines Hausverbotes gegen den Sohn und den Neffen des Mandanten, sei der Konflikt vor im weiteren Verlauf des Abends vor der Lokalität ausgetragen worden. Hierbei habe mein Mandant versucht, nunmehr seinen Sohn anzugreifen, welcher meinem Mandanten wiederum einen Faustschlag gegen die Wange versetzte. Mit einer ausführlichen Schutzschrift konnte Strafverteidiger Christoph Grabitz die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass die Aussage des Sohnes und des Neffen unglaubhaft und widersprüchlich waren und nicht für die Erhebung einer Anklage ausreichten. Andere Zeugen wollten nichts gesehen haben. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren antragsgemäß ein.