Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
Vorwurf: Beleidigung und Bedrohung
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Lübeck
Unserem Mandanten wurde Beleidigung und Bedrohung nach einer Beinahe-Kollision mit einem Fußgänger vorgeworfen. Mittels einer ausführlichen Schutzschrift konnte Rechtsanwalt Albrecht die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass aus rechtlichen Gründen kein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten besteht. Unser Mandant soll einen Fußgänger zunächst Mittelfinger gezeigt haben, nachdem dieser die Einleitung einer Bremsung durch seine Anwesenheit auf der Fahrbahn ausgelöst hatte. Nachdem der Fußgänger gegen die Seitentür des Fahrzeugs geschlagen hatte, soll unser Mandant mit einem Messer ausgestiegen sein und den Fußgänger bedroht haben. Dies erschien auf Grund der Umstände des Sachverhaltes, der inkonsistenten und widersprüchlichen Aussage des Fußgängers und mangels Augenzeugen und Indizien in der Ermittlungsakte fernliegend. Vielmehr ergab sich das Bild, dass unser Mandant das Messer lediglich zur Verteidigung mit sich führte, um sich im Fall der Fälle gegen den aggressiv auftretenden Fußgänger verteidigen zu können.