Strafverteidiger: Fachanwältin für Strafrecht Mayer
Vorwurf: Beleidigung
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Lüneburg
Unserem jugendlichen Mandanten wurde Beleidigung vorgeworfen. Er soll auf der Schultoilette einen Mitschüler beleidigt haben, nachdem dieser von einem anderen Jugendlichen geschlagen worden sei. Rechtsanwältin Mayer konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass unser Mandant als Täter nicht in Betracht kam. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.