Einstellung beim Verdacht der Beleidigung

07.10.2025

WO? Staatsanwaltschaft Köln
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Beleidigung
ERGEBNIS: EInstellung

Unserem Mandanten wurde eine Beleidigung zum Nachteil von sechs Polizeibeamten vorgeworfen. Hintergrund war ein Ausruf beim Kölner-Karneval. Strafverteidiger Marcel Bartsch konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass die erforderliche individuelle Betroffenheit nicht vorlag. Vielmehr handelte es sich um eine systemkritische Äußerung, welche nicht geeignet war, die einzelnen Personen in ihrer Ehre zu beeinträchtigen. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.