Strafverteidigerin: Fachanwältin für Strafrecht Franziska Mayer
Vorwurf: Gefährliche Körperverletzung
Ergebnis: Einstellung
Wo: Staatsanwaltschaft Hamburg
Anwesend bedeutet nicht gemeinschaftlich
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, gemeinschaftlich mit zwei weiteren Personen, einen Mann mit den Fäusten geschlagen und getreten zu haben. Strafverteidigerin Mayer konnte in ihrem Einstellungsantrag herausarbeiten, dass die Körperverletzungshandlung nur von einer Person ausging. Die einzige unseren Mandanten belastende Zeugenaussage war unglaubhaft. Er war bei dem Geschehen lediglich anwesend, daher lag auch kein gemeinschaftliches Zusammenwirken vor. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.