Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Moro
Vorwurf: Verbreiten eines Bildnisses
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Osnabrück
Unserem Mandanten wurde das Verbreiten eines Bildnisses vorgeworfen. Er soll eine kleine Personengruppe vor einer Mensa fotografiert und dieses Bild an zwei Freunde verschickt haben. Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro konnte in einem ausführlichen Antrag darlegen, dass die Personengruppe nur zufällig mit abgelichtet wurde und das Bild in seiner Art und Weise nicht verändert. Das Verbreiten eines Fotos mit Personen als “Beiwerk” ist erlaubt. Die Staatsanwaltschaft folgte dem dahingehenden Antrag und stellte das Verfahren ein.