Strafverteidiger: Rechtsanwalt Grabitz
Vorwurf: Betrug
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Karlsruhe
Unserem Mandanten wurde ein Internetbetrug vorgeworfen. Dieser entzündete sich daran, dass er im Impressum eines Online-Versandhandels zu einem Zeitpunkt namentlich aufgeführt war, in welchem eine Bestellung bezahlt aber nicht an den Kunden ausgeliefert worden war. In einer umfassenden Schutzschrift legte Strafverteidiger Christoph Grabitz dar, dass der Name unseres Mandanten im Impressum der Website nichts weiter als ein sehr vages Indiz war. Nach Aktenlage sprach alles für ein Missverständnis und gegen eine vorsätzliche Betrugsstraftat. Davon ließ sich die Staatsanwaltschaft überzeugen. Antragsgemäß stellte sie das Verfahren ein.
