Strafverteidigerin: Franziska Mayer
Vorwurf: Betrug
Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht
Wo? Staatsanwaltschaft Bückeburg
Unserem Mandanten wurde ein Warenbetrug gem. § 263 Abs. 1 StGB vorgeworfen. Unser Mandant soll den Kaufpreis über ein Musikinstrument nicht zurückzahlen, obwohl der Anzeigenerstatter das Paket aufgrund von angeblichen Mängeln an seinen Geschäftssitz zurückschickte. Strafverteidigerin Mayer konnte in einem ausführlichen Antrag darlegen, dass das Paket offensichtlich durch das Abstellen des Auslieferungsfahrers auf der Terrasse, durch Dritte entwendet wurde.