Strafverteidigerin: Svenja Dörge
Vorwurf: Fahrlässige Körperverletzung
Ergebnis: Einstellung
Wo: Staatsanwaltschaft Münster
Unserer Mandantin wurde eine fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Ihr Hund soll trotz Leine einen Radfahrer ins Bein gebissen haben.
Strafverteidigerin Svenja Dörge führte in einer ausführlichen Schutzschrift aus, weshalb das Verfahren einzustellen ist. Zum einen lag ein Strafverfolgungshindernis in Form eines fehlenden Strafantrages vor. Zum anderen hat die Mandantin keine objektive Sorgfaltspflicht verletzt. Der Hund war angeleint und nie zuvor durch aggressives Verhalten aufgefallen.
Davon ließ sich die Staatsanwaltschaft überzeugen. Sie stellte das Verfahren antragsgemäß ein.