Datum: 15.09.2021
Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht
Vorwurf: Sachbeschädigung
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Lübeck
Dem Mandanten wurde eine Sachbeschädigung vorgeworfen. Er sollte ein mobiles Verkehrsschild umgeworfen haben, sodass es auf einen parkenden Pkw fiel. Der Tatbestand der Sachbeschädigung sieht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor. Nach akribischer Aktendurcharbeitung wurde der Staatsanwaltschaft dargelegt, dass sich nicht nachweisen lässt, ob der Mandant oder seine Begleitung für das Geschehen verantwortlich war. Dies hat die Staatsanwaltschaft überzeugt, weshalb sie das Verfahren eingestellt hat.