30. März 2022 | Defensio-Fälle

Cannabissamen per Post

Strafverteidiger: Philipp Hillingmeier 

Vorwurf: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz 

Ergebnis: Einstellung 

Wo? Staatsanwaltschaft Hagen 

 

Unserem Mandanten wurde der versuchte Erwerb von Betäubungsmitteln gem. § 29 Abs. 1 und 2 BtMG vorgeworfen. Dieser Verdacht ergab sich aufgrund einer sichergestellten Briefsendung mit Cannabissamen, welche als Empfänger die Anschrift unseres Mandanten aufwies. Mit einer gut begründeten Schutzschrift konnten wir herausarbeiten, dass die Anschrift auf der Briefsendung für die Annahme eines hinreichenden Tatverdachts nicht ausreicht. Zudem stellt das Bestellen von Cannabissamen keinen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz dar, sofern diese nicht zum unerlaubten Anbau bestimmt sind. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.