Bewährungsstrafe bei Vorwurf gefährliche Körperverletzung

15.10.2025

WO? Amtsgericht Brühl
WER? Strafverteidiger Link
DELIKT: gefährliche Körperverletzung
ERGEBNIS: Bewährung

Die Staatsanwaltschaft Köln hatte den jungen Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Hintergrund war ein Geschehen auf einer Hochzeit. Dort hatte der Mandant mit einem Hammer auf einen anderen Gast eingeschlagen. In der Hauptverhandlung konnte Strafverteidiger Link ein angesichts der Ausgangslage gutes Ergebnis erreichen. Nach Verlesung einer Einlassung wurde deutlich, dass der Mandant aus blanker Wut über vorangegangenen Spott gehandelt hatte. Diese Regung wertete das Amtsgericht mildernd, sowie den Umstand, dass dem Geschädigten keine bleibenden Schäden verblieben waren. Ausgehend davon verurteilte das Amtsgericht den Mandanten zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Weil das Amtsgericht davon überzeugt war, dass es sich um ein Augenblicksversagen gehandelt hatte, wurden keine weiteren Bewährungsauflagen verhängt.