Strafverteidiger: Oliver Moro
Vorwurf: u.a. Wohnungseinbruchsdiebstahl, tätliche Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Diebstahl mit Waffen, Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, Waffenbesitz
Ergebnis: Bewährungsstrafe 2 Jahre
Wo: Landgericht Lüneburg
Die Ausgangslage war sehr angespannt: Der Mandant hat über 20 Voreintragungen. Eine Bewährungsstrafe war „noch offen“ & letztmalig urteilte das Amtsgericht Lüneburg in drei Verfahren: 2 Jahre mit Bewährung, 6 Monate ohne Bewährung und Geldstrafe.
Alle drei Verfahren wurden jetzt zu einer Berufungsverhandlung am Landgericht Lüneburg verbunden. Die Frage war: Bewährung oder nicht Bewährung?
Strafverteidiger Oliver Moro stellte den von dem Mandanten durchlebten echten Turningpoint heraus. Insbesondere war der Mandant nahezu 4 Jahre (fast) drogenfrei und seit 3 Jahren waren keine neuen Strafverfahren anhängig.
Das Gericht stimmte der Auffassung der Verteidigung zu, dass eine Haftstrafe kontraproduktiv für den Mandanten wäre und gab Bewährung.