17. November 2020

Bewährungsstrafe statt langjähriger Haft! Strafverteidiger Dr. Hennig und Strafverteidiger Moro erhalten Freiheit des Mandanten am Landgericht Kiel

von: Rechtsreferendar

 

„Nicht unter fünf Jahre Freiheitsstrafe droht § 30a BtMG – das Strafgesetz gegen das unser Mandant laut Anklage verstoßen haben soll – an. Als Mitglied einer Bande soll er in „großem Umfang“ Marihuana angebaut und veräußert haben.

 

Konstruktives Rechtsgespräch

Umso erleichterter war unser Mandant, dass Strafverteidiger Dr. Hennig mit dem Gericht bereits im Rechtsgespräch – noch vor dem eigentlichen Hauptverhandlungstermin – hinsichtlich der Anwendung eines minder schweren Falls übereinkam. Der Weg zur Strafaussetzung zur Bewährung war geebnet.

 

Günstige Sozialprognose

Tatzeitraum war laut Anklage bereits 2016. Die HT Strafverteidiger Dr. Jonas Hennig und Oliver Moro konnten die seither überaus vorbildliche Entwicklung der Persönlichkeit des Mandanten sowie seiner Lebensverhältnisse darlegen.

So war auch das Gericht letztlich der Auffassung, dass durch eine Strafaussetzung zur Bewährung der Gerechtigkeit ausreichender Dienst erwiesen werden kann.

 

Ergebnis

Bewährung statt langjähriger Haftstrafe!