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Doch kein Beweisverwertungsverbot bei EncroChat-Daten

Doch kein Beweisverwertungsverbot bei EncroChat-Daten

In dem Streit um die Verwertbarkeit der EncroChat-Daten gibt es neue Entwicklungen: Das Kammergericht Berlin hat am 30.08.2021 entschieden, dass die Daten aus der EncroChat-Überwachung in deutschen Strafverfahren als Beweismittel verwertet werden dürfen (2 Ws 79/21, 2 Ws 93/21).

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