30.01.2026
WO? Staatsanwaltschaft Aurich
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht der Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem heranwachsenden Mandanten wurde vorgeworfen, seine neue Partnerin in seinem Kinderzimmer vergewaltigt zu haben. Die beiden waren erst seit wenigen Tagen ein Paar. Die im selben Haus lebende Pflegemutter bekam davon nichts mit. Sie stellte in der Nacht sogar fest, dass das junge Liebespaar Arm in Arm gemeinsam im Bett unseres Mandanten schlief. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Aurich konnte Strafverteidiger Christoph Grabitz darlegen, dass erhebliche Zweifel an der Anschuldigung der noch sehr jungen Anzeigenerstatterin bestanden. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgte keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
