28.01.2026
WO? Staatsanwaltschaft Wuppertal
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Sexueller Missbrauch
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde sexueller Missbrauch eines Kindes vorgeworfen. Er soll seiner zu diesem Zeitpunkt 12-jährige Nachbarin mehrfach an den Oberschenkel gegriffen und seine Hand gehalten habe. Die Nachbarin hat ein Video aufgenommen. Rechtsanwalt Christoph Grabitz konnte mithilfe einer ausführlichen Schutzschrift die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass das Berühren des Oberschenkels und der Hand keine sexuelle Handlung darstellt und im Übrigen ein deutliche suggestive Einflussnahme der Eltern erkennbar ist. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
