27.02.2026
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdachts des Verbreitens und Besitzes kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung gegn Auflage
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, kinderpornographische Dateien über verschiedene Messenger-Dienste an Dritte versendet sowie entsprechendes Material auf seinen Endgeräten besessen zu haben. Bei der Auswertung zweier sichergestellter Geräte wurden entsprechende Dateien und Chatverläufe gefunden. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Hannover konnte Rechtsanwalt Grabitz darlegen, dass jedenfalls kein Verbreiten im Sinne der Norm vorlag. Das Verfahren wurde daraufhin antragsgemäß gegen eine geringe Geldauflage eingestellt. Dem Mandanten blieb damit ein öffentlicher Strafprozess erspart – ebenso eine Eintragung im Führungszeugnis.
