26.09.2025

WO? Staatsanwaltschaft Düsseldorf
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine flüchtige Bekannte, für die er romantisches Interesse empfand, sexuell belästigt zu haben. In einer ausführlich begründeten Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Düsseldorf legte Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig dar, dass bereits aus rechtlichen Gründen kein hinreichender Tatverdacht besteht. Kern des Antrags war, dass das in Rede stehende Verhalten weder objektiv als sexuell belästigend einzuordnen ist noch aus der Situation oder dem Verhalten der Anzeigenerstatterin für den Mandanten erkennbar war, dass dieses Verhalten unerwünscht war. Ein vorsätzliches Handeln lässt sich somit nicht feststellen. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.