26.01.2026
WO? Amtsgericht Lehrte
WER? Strafverteidiger Gotthardt
DELIKT: Besitz kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Bewährung
Unserem Mandanten wurde der Besitz kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen. Die Freiheit des Mandanten stand allein deshalb auf dem Spiel, da dieser einschlägig vorbestraft war. Letztlich gelang es Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christian Gotthardt das Gericht von einer erneuten Bewährung zu überzeugen. Die Freiheit des Mandanten blieb erhalten.
