25.03.2026
WO? Staatsanwaltschaft Hanau
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht der Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Schriften und Beleidigung
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem jugendlichen Mandanten wurde vorgeworfen, eine ebenfalls jugendliche Bekannte in einem Gruppenanruf beleidigt zu haben und einen Screenshot zu besitzen, auf dem diese Bekannte mit freiem Oberkörper zu erkennen war. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Hanau konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht weder hinsichtlich der Verbreitung, des Erwerbs und Besitzes jugendpornografischer Schriften noch hinsichtlich der Beleidigung besteht. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.
