24.11.2025
WO? Amtsgericht Norderstedt
WER? Strafverteidiger Gotthardt
DELIKT: Besitz kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Verwarnung mit Strafvorbehalt
Unserem Mandanten wurde der Besitz kinderpornografischer Inhalte vorgeworfen. Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christian Gotthardt konnte eine Freiheitsstrafe jedoch verhindern. Das Gericht ließ sich von einer Verwarnung mit Strafvorbehalt überzeugen. Das heißt nicht nur, dass die Freiheit erhalten bleibt, sondern auch, dass das Führungszeugnis sauber bleibt. Der erleichterte Mandant kann nun seiner beruflichen Tätigkeit weiter nachgehen.
