24.08.2025

WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Besitz von Jugend- und Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, Jugend- und Kinderpornografie zu besitzen. Mit einer überzeugenden Argumentation konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig die Staatsanwaltschaft Hannover von dem fehlenden Besitzwillen unseres Mandanten überzeugen, insbesondere, da die meisten der Dateien im Cachespeicher bzw. in Form von Thumbnails vorlagen. Das Verfahren wurde daraufhin antragsgemäß eingestellt.