24.03.2026

WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht d. Verbreitung pornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung

Die Staatsanwaltschaft warf unserem Mandanten die Verbreitung pornographischer Inhalte vor. Ausweislich einer aus den USA stammenden Verdachtsmeldung sollte er via Snapchat ein Nacktbild an eine Minderjährige versendet haben. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte die Vorwürfe im Rahmen einer Schutzschrift vollumfänglich entkräften. Zum einen war das einen nackten männlichen Torso zeigende Bild noch nicht als pornographisch zu qualifizieren. Zum anderen gab es nach Aktenlage keinen belastbaren Anhaltspunkt dafür, dass der Versender von der Minderjährigkeit seiner Chatpartnerin positive Kenntnis hatte. Hiervon ließ sich die Staatsanwaltschaft überzeugen. Antragsgemäß stellte sie das Verfahren ein.