23.03.2026
WO? Staatsanwaltschaft Lübeck
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht d. Verbreitung, Erwerbs und Besitzes kinder- und jungendpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurden die Verbreitung und der Besitz kinder- und jugendpornografischer Inhalte vorgeworfen. Er soll von einem jugendlichen Mädchen empfangene pornografische Videos über einen Social-Media-Account an ihre Freundinnen gesendet haben. Außerdem soll er kinder- und jugendpornografische Inhalte besessen und verschickt haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Lübeck konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig darlegen, dass die Täterschaft unseres Mandanten bezüglich des Versendens der Videos und ein Besitzwille bezüglich des Großteils der kinder- und jugendpornografischen Inhalte nicht nachweisbar waren. Er konnte die Staatsanwaltschaft dadurch von einer Einstellung des Verfahrens gegen eine geringe Auflage mit Zustimmung des Gerichts überzeugen.
