22.09.2025
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Strafverteidiger Link
DELIKT: Besitz inkriminierter Inhalte
ERGEBNIS: Bewährung, Freiheit erhalten
Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte den Mandanten wegen Besitzes einer unteren vierstelligen Anzahl inkriminierter Inhalte angeklagt. In der Hauptverhandlung konnte Strafverteidiger Link ein angesichts der Ausgangslage gutes Ergebnis erreichen. Nach Einräumung der Anklagevorwürfe und einem besonnenen Gespräch mit Staatsanwaltschaft und Gericht verurteilte letzteres den Mandanten zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.
