22.08.2025

WO? Staatsanwaltschaft Darmstadt
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine Arbeitskollegin in zwei Situationen leicht am Po berührt zu haben. Mit einer umfassenden Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Albrecht herausarbeiten, dass keine tatbestandliche, sexuell motivierte Berührung stattgefunden hatte. Bei den durch die Anzeigenerstatterin geschilderten Berührungen handelte es sich um solche, welche weder absichtlich, geschweige denn willentlich durch meinen Mandanten geschehen waren. Dieser hatte die Berührungen nicht einmal wahrgenommen und sich im Anschluss direkt bei der Anzeigenerstatterin entschuldigt. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt folgte dieser Auffassung und stellte das Verfahren antragsgemäß mangels hinreichenden Tatverdachts ein.