22.07.2025

WO? Staatsanwaltschaft Kiel
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Inverkehrbringen, Erwerb und Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine Sexpuppe mit kindlichem Erscheinungsbild erworben zu haben. Das Paket wurde am Flughafen von den zuständigen Zollbehörden untersucht und eine Sexpuppe sichergestellt. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Kiel konnte Strafverteidiger Christoph Grabitz darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bezüglich der Täterschaft unseres Mandanten nicht bereits anhand der Adresse auf der Paketsendung begründet werden kann. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.