21.03.2026

WO? Staatsanwaltschaft Traunstein
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Sexueller Missbrauch
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, vor 6 Jahren das Kind seiner Ex-Freundin sexuell missbraucht zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Traunstein konnte Strafverteidiger Marcel Bartsch darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht besteht und erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Hauptbelastungszeugin bestehen. Kern des Antrags war eine dezidierte aussagepsychologische Analyse, die auch die Staatsanwaltschaft überzeugte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.