20.12.2025

WO? Staatsanwaltschaft Stade
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verbreitung pornografischer Inhalte 
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, zwei so genannte „Dick-Pics“ an seine Ex-Freundin gemailt zu haben. Rechtsanwalt Grabitz konnte in einer Schutzschrift herausarbeiten, dass sich die Täterschaft unseres Mandanten in einer etwaigen Hauptverhandlung zum einen schwer würde nachweisen lassen, da die Mail anonym versendet wurde. Zum anderen legte er dar, dass nicht Strafverfolgung, sondern ein Stopp des Versendens solcher E-Mail das eigentliche Ziel der Anzeigenerstattung sein dürfte und das Verfahren aus diesem Grunde jedenfalls aus Opportunitätsgründen eingestellt werden sollte. Dem konnte sich die Staatsanwaltschaft nicht versperren. Antragsgemäß stellte sie das Verfahren ein.