19.10.2025

WO? Staatsanwaltschaft Dortmund 
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdacht der sexuellen Nötigung
ERGEBNIS: Geldstrafe

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine seiner Angestellten durch die Androhung einer Kündigung zur Vornahme sexueller Handlungen genötigt zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Dortmund konnte Strafverteidiger Marcel Bartsch darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht nicht besteht. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.