19.08.2025

WO? Amtsgericht Neuss
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung

Strafverteidiger Ippolito konnte in einem mehrtägigen Verfahren wegen des Tatvorwurfs der sexuellen Belästigung das Amtsgericht in Neuss davon überzeugen, dass die belastende Aussage nicht glaubhaft ist. Jedenfalls aber der Straftatbestand der sexuellen Belästigung nicht erfüllt gewesen ist. Das Gericht folgte den Ausführungen sowie dem Antrag der Verteidigung: Freispruch!