19.08.2025
WO? Amtsgericht Pinneberg
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Besitz kinder- und jugendpornografischer Schriften
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde der Besitz kinder- und jugendpornographischer Schriften vorgeworfen. Mit einer umfassenden Schutzschrift konnte Rechtsanwalt Grabitz den Fehlenden Besitzwillen unseres Mandanten darstellen. Dieser war Mitglied in einer Telegram-Gruppe in welcher vereinzelt inkriminierte Dateien versendet worden sind. Aufgrund der automatischen Download-Einstellungen des Messengerdienstes wurde eine geringe Anzahl inkriminierter Dateien im internen App-Speicher abgespeichert. Unser Mandant hatte von diesem Vorgang keine Kenntnis. Das Amtsgericht Pinneberg folgte dieser Auffassung und stellte das Verfahren antragsgemäß ein.
