18.09.2025
WO? Amtsgericht Hannover
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Besitz kinder- und jugendpornographischer Inhalte
ERGEBNIS: Verwarnung mit Strafvorbehalt
Unserem Mandanten wurde der Besitz kinder- und jugendpornographischer Inhalte vorgeworfen. Mittels einer sorgfältig vorbereiteten Einlassung gelang es Strafverteidiger Bartsch in der Hauptverhandlung frühzeitig die Grundlage für eine erfolgreiche Strafmaßverteidigung zu schaffen. Es gelang die tatsächlichen Hintergründe in den Fokus zu rücken sowie weitere Strafmilderungsgründe hervorzuheben. Nach einem ausführlichen Rechtsgespräch konnte eine Verwarnung mit Strafvorbehalt erreicht werden, sodass im Ergebnis auch eine Eintragung in das Führungszeugnis unterbleibt.
