17.10.2025

WO? Amtsgericht Mühlheim an der Ruhr
WER? Strafverteidiger Gotthardt
DELIKT: Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern
ERGEBNIS: Geldstrafe

Unser Mandant wurde wegen des Verdachts der Vorbereitung eines sexuellen Missbrauchs von Kindern angeklagt. Zudem wurde ihm der Besitz jugendpornographischer Inhalte vorgeworfen. Beim Vorwurf der Vorbereitung eines sexuellen Missbrauchs von Kindern droht grundsätzlich eine Freiheitsstrafe. Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christian Gotthardt konnte die Hauptvorwürfe vor Gericht jedoch entkräften. Am Ende gab es lediglich eine geringe Geldstrafe. Unser Mandant verlies den Gerichtssaal erleichtert und in Freiheit.