17.02.2026

WO? Amtsgericht Lübeck
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Sichverschaffen und Besitz kinderpornographischer Inhalte 
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, sich in vier Fällen inkriminierte Inhalte verschafft und darüber hinaus weitere inkriminierte Dateien besessen zu haben. Im Rahmen der Hauptverhandlung gelang es Rechtsanwalt Bartsch zunächst, dem Gericht die Sichtweise des Mandanten aufzuzeigen und diese mit den technischen Erwägungen zu verknüpfen. Im Rahmen der Beweisaufnahme hatte das Gericht den technischen Fragestellungen nachzugehen. An insgesamt drei Verhandlungstagen wurde ausführlich die Funktionsweise der entsprechenden IT-Systeme erörtert. Letztlich verblieben erhebliche Zweifel an einem vorwerfbaren Verhalten. Anstatt weitere umfangreiche Ermittlungen vorzunehmen, wurde das Verfahren gegen eine kleine Geldauflage eingestellt.