16.12.2025
WO? Staatsanwaltschaft Kiel
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: sexueller Übergriff und sexuelle Nötigung
ERGEBNIS: Einstellung
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, er habe eine Frau gegen ihren Willen umarmt, auf den Hals geküsst und an der Brust berührt. Mittels einer gut begründeten Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass es an einem hinreichenden Tatverdacht fehlt. Auf tatsächlicher Ebene mangelt es bereits an einer belastbaren Aussagesubstanz und selbst bei Wahrunterstellung fehlt es aus rechtlichen Gründen an einem hinreichenden Tatverdacht. Das Verfahren wurde daher antragsgemäß eingestellt.
