16.11.2025
WO? Staatsanwaltschaft München I
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Besitz und Sichverschaffen kinder– und jugendpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Teilfreispruch
Unserem zur vermeintlichen Tatzeit 14-jährigen Mandanten wurde vorgeworfen sich über WhatsApp von einer anderen Person kinder- und jugendpornographische Inhalte verschafft und diese besessen zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft München I konnte Strafverteidiger Marcel Bartsch darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen nicht besteht. Es war bereits nicht ersichtlich, dass der Mandant tatsächlich Teilnehmer des Chats gewesen ist. Jedenfalls wurde der Mandant Opfer eines manipulativen Vorgehens eines wegen Besitzes von kinderpornographischen Inhalten gesondert verfolgten Erwachsenen. Dieser gab sich in dem Chat als Jugendlicher aus und versuchte den Mandanten zum Übersenden von inkriminierten Dateien zu überzeugen. Unser Mandant ging bei den erhaltenen Dateien davon aus, diese zeigen seinen vermeintlich jugendlichen Chatpartner. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.
