11.11.2025
WO? Amtsgericht Kiel
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Besitz kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig hat am Amtsgericht Kiel einen Mandanten verteidigt, dem der Besitz von über 3000 Kinderpornos vorgeworfen wurde. Was viele nicht wissen: Die meisten Menschen, die mit Kinderpornos in Kontakt kommen sind nicht pädophil und kommen vielfach unfreiwillig und über legalen Pornokonsum mit inkriminierten Dateien in Kontakt. Dr. Hennig konnte mittels technischer Analyse des Speicherorts darlegen, dass für den Großteil ein Besitzwille nicht nachzuweisen ist. Im Übrigen zeigte sich der Mandant einsichtig. So konnte eine Einstellung gegen Auflage erreicht werden. Dies ist bei dieser Bildanzahl in aller Regel nicht möglich. Es erfolgt keine Eintragung im Vorstrafenregister oder Führungszeugnis.
