11.02.2026

WO? AG Aschaffenburg
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Besitz von Kinderpornografie
ERGEBNIS: Bewährung – Freiheit erhalten

Der Mandant wurde wegen Besitzes von Kinderpornografie angeklagt. Trotz der Vielzahl der Bilder und Videos im vierstelligen Bereich konnte Strafverteidiger Ippolito zahlreiche Strafmilderungsründe herausarbeiten. Die vom Gericht verhängte Strafe blieb daher deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft und wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Freiheit des Mandanten wurde erhalten.