11.02.2025
WO? Schöffengericht Bottrop
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung
Dem Mandanten wurde eine Vergewaltigung vorgeworfen. Tatsächlich konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig in der Hauptverhandlung herausarbeiten, dass die Nebenklägerin schlicht ihren Ehemann mit dem Mandanten im Rahmen eines Seitensprungtreffens betrogen hatte. Genau so schilderte sie es zunächst ihrem besten Freund. Den eindeutigen amourösen Chat mit unserem Mandanten hatte sie gelöscht. So wollte sie als Opfer dar stehen und dem Vorwurf der Untreue entgehen.
Dr. Hennig hat den amourösen Chat an passender Stelle im Verfahren platziert. Nach stundenlanger Vernehmung und Befragung insbesondere durch die Verteidigung war am Ende sogar die Staatsanwaltschaft überzeugt, dass hier nur ein Freispruch beantragt werden kann.
Gerade im Sexualstrafrecht kommt es häufig zu bewussten oder unbewussten Falschbeschuldigungen. In aller Regel können wir mit einer gut begründeten Schutzschrift bereits eine Anklage verhindern. Hier kam der Mandant jedoch mit der Anklage zu uns. Er hatte im Ermittlungsverfahren keinen Anwalt beauftragt, weil er meinte dies sei wegen seiner Unschuld nicht erforderlich. Ein schwerer Fehler. Zum Glück konnte dieser vor Gericht behoben werden.