10.09.2025
WO? Staatsanwaltschaft Kiel
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde in einer sog. Aussage-gegen-Aussage-Konstellation Vergewaltigung vorgeworfen. Es soll im Laufe einer mehrere Jahre zurückliegenden Beziehung zu sexuellen Handlungen gegen den Willen der Anzeigenerstatterin gekommen sein. In einer umfangreichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft konnte Strafverteidiger Grabitz darlegen, dass die Aussage der Hauptbelastungszeugin in weiten Teilen unglaubhaft war und ein hinreichender Tatverdacht weder aus tatsächlichen noch rechtlichen Gründen besteht. Kern des Antrags war eine dezidierte aussagepsychologische Analyse der Aussage der Hauptbelastungszeugin. Die Staatsanwaltschaft konnte davon überzeugt werden, dass die Aussage der Zeugin aufgrund diverser aussagepsychologischer Kriterien unbrauchbar war und es damit an einem Tatnachweis fehlt. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt, sodass eine belastende Hauptverhandlung abgewendet werden konnte.
